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Materialannahme Lagerplätze
Annahme und Entsorgung
In unseren RC-Parks Rabailen und Ebersbach/Fils sowie auf unserem Lagerplatz Bohnau können Sie Bauschutt und Erdaushub abgeben. Unser Ziel ist es, diese Materialien aufzubereiten und möglichst hochwertig in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Darum bitten wir Sie, nach Möglichkeit auf Ihrer Baustelle bzw. Ihrem Lagerplatz eine Vorsortierung vorzunehmen, um uns zu unterstützen und selbst Kosten zu sparen.
Einen Überblick, welche Materialien wo angenommen werden, finden Sie in dieser Tabelle.
Im Folgenden haben wir einen Überblick geschaffen, der Ihnen bei der Sortierung Ihres Materials helfen soll. Bei den Abfällen in der jeweiligen Kategorie handelt es sich um ausgewählte Beispiele. Die Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung!
Aushub fällt bei Baggerarbeiten und beim Ausheben von Baugruben an.
Was darf rein?
- Erde
- Mutterboden
- Lehmboden
- Sand, Kies und Steine
Was darf nicht rein?
- Grasnarbe und Wurzeln
- Bauschutt, Ziegel, Holz und Störstoffe
- Schadstoffverunreinigtes Material
Für mit Bauschutt vermischtem Aushub, siehe Boden-Bauschutt-Gemisch unter "Bauschutt verwertbar".
Asbesthaltige Baustoffe werden nur fachgerecht in Asbest-BigBags verpackt angenommen. Die Säcke sind bei uns in zwei verschiedenen Größen (90x90x110cm und 260x125x30cm) erhältlich.
Was darf rein?
- Asbesthaltige Zementbaustoffe
- Blumenkästen, Dacheindeckungen
- Dachwellplatten
- Eternitplatten
- Faserzementplatten
Asphalt ist eine natürliche oder technisch hergestellte Mischung aus Bitumen oder bitumenhaltigen Bindemitteln, Mineralstoffen, Gesteinskörnungen und weiteren Zusätzen.
Wir nehmen an: | |
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Asphalt bis Z1.1 | Straßenaufbruch sortenrein |
Asphalt teerhaltig | Kohlenteerhaltige Bitumengemische bis 3.000 mg/kg PAK - ab 20 to ist eine Deklarationsanalyse erforderlich |
Gussasphalt |
Beton sollte getrennt von Bauschutt entsorgt werden. Reiner Beton kann von uns direkt aufbereitet werden. Für Beton, der nicht direkt aufbereitet werden kann, werden Zuschläge berechnet. Reiner Asphalt wird separat gelagert.
Welche Zuschläge gibt es?
- Zuschlag für Verunreinigungen: Beton mit Feinanteil
- Zuschlag für Überlänge: Beton mit KL > 0,60 m
- Zuschlag für starke Bewehrung: Beton mit schwerer Armierung
Wir nehmen an: | |
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Beton Sorte 1 | sortenreiner, abgesiebter unbewehrter Beton bis Z1.1 - max. KL bis 0,60 m; ohne Anhaftungen von Estrich und Putz |
Beton Sorte 2 | sortenreiner Beton, Beton-/Asphaltgemisch, Straßenaufbruch (max. 20%) - max. KL 0,60 m |
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien. Wir wollen Bauschutt bereits bei der Annahme so gut wie möglich trennen und unterscheiden deshalb in mehrere Sorten. Vorsortierter Bauschutt kann von uns direkt aufbereitet werden, wohingegen verunreinigter Bauschutt teuer sortiert oder sogar entsorgt werden muss.
Was darf rein?
- Ziegel-, Natur- und Kalksandsteine
- Beton und Mauerbruch
- Bruchsteine
- nicht teerhaltiger Straßenaufbruch
- Klinker und Dachziegel
- Fliesen
- geringe Mengen Porzellan und Keramik
Was darf nicht rein?
- Gips, Gipskartonplatten und Gipssteine
- Gussasphalt
- Dachpappe und Dachpappeanhaftungen
- Isolier- und Dämmstoffe
- Kunstharzputze und Kaminsteine
- Eisen, Metalle und Glas
- Holz, Wurzeln, Stroh, Heraklith, Papier, Kunststoff und Folie
Wir nehmen an: | |
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Bauschutt Sorte 1 | nur Ziegel-, Natur- und Kalksandsteine, Klinker, Dachziegel und Beton - ohne Anhaftungen und Gussasphalt |
Bauschutt Sorte 2 | sortenreiner mineralischer Bauschutt von Gebäudeabbrüchen - ohne Gipskarton, Putz, Porenbeton und Gussasphalt; ohne Feinanteile |
Bauschutt Sorte 3 | mineralischer Bauschutt, nicht vorsortiert - ohne Gipskarton, Putz, Porenbeton und Gussasphalt |
Tondachziegel | sortenrein |
Boden-Bauschutt-Gemisch bis Z1.1 | ohne Fremd- und Schadstoffanteile; Mischung aus Aushub und Bauschutt (siehe Annahmekriterien Aushub und Bauschutt verwertbar) |
Bei nicht verwertbarem Bauschutt handelt es sich meist um Leichtbaustoffe, die nicht weiter verwertet werden können und auf der Deponie entsorgt werden müssen.
Was darf rein?
- Ytong und Porenbeton
- Bims, Gips und Kaminsteine
- Kalk und Kalk-Zement-Putz
Was darf nicht rein?
- Rigips (Gipskartonplatten)
- Holz, Wurzeln, Stroh, Heraklith, Papier, Kunstoff
und Folie
Nicht verwertbarer Bauschutt wird entweder direkt deponiert werden oder es werden verwertbare Anteile aufwendig heraussortiert und der Rest deponiert.
Bauschutt mit nichtmineralischen Störstoffen (Rigips, Holz, Wurzeln, etc.) kann nur nach vorheriger Sortierung deponiert werden. Aufgrund von strengeren Deponierichtlinien ist dies notwendig.
Wir nehmen an: | |
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Bauschutt Sorte 4 | mineralischer Bauschutt, ohne Gussasphalt - nicht RC-Fähig |
Bauschutt nicht verwertbar | Bauschutt mit nichtmineralischen Störstoffen (>5%) |
Porenbeton | sortenreines Material (Ytong, Porenbeton, Gasbeton, Hebelsteine) - getrennt von Bauschutt |
Gemischte Bauabfälle fallen im Rahmen von Bau- und Sanierungsarbeiten an und bestehen aus verschiedenen Abfallarten.
Was darf rein?
- Holz (AI bis AIII)
- Rigips (Gipskartonplatten)
- Styropor
- Tapetenreste
- Teppichboden
- Verpackungen
- Kunststoffe und Folien
- Glas und Papier
Was darf nicht rein?
- Kohlenteerhaltige Bitumengemische
- Nachtspeicheröfen
- Dachpappe
- Isolier- und Dämmstoffe
- Flüssige Abfälle (Farben, Lacke, Öle)
- Asbesthaltige Baustoffe
- KMF/Mineralwolle
- Batterien
- AIV-Holz